(69) keine analoge Anwendung von § 14 HeimG auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem
 
BGB §§ 134, 138, 2229 IV; FGG §§ 12, 27 I; ZPO § 561; HeimG § 14

1. Auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreuten ist § 14 HeimG nicht analog anwendbar.

2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung, wenn der Betreuer auf die Entscheidung des Erblassers (hier Einsetzung des Kindes des Betreuers zum Erben) Einfluß genommen hat.

BayObLG, Beschluß v. 18. 12. 1997 - 1Z BR 73/97

BayObLGZ 1997, 374
FGPrax 1998, 59


zurück