(58) Bestellung eines weiteren Betreuers


BGB §§ 1795, 1899; FGG § 69i V

1. Die Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers ist zulässig, soweit der Betreuer von der Vertretung des Betreuten ausgeschlossen ist und auch dann, wenn sich der Betreuer in einem Interessenkonflikt befindet.

2. Hat das Verfahren auf die Bestellung eines weiteren Betreuers keine Erweiterung des Aufgabenkreises zum Inhalt, ist die persönliche Anhörung des Betreuten in der Regel nicht erforderlich.

BayObLG, Beschluß v. 1. 10. 1997 - 3Z BR 352/97

BtPrax 1998, 32
BayObLGZ 1997, 55
Rpfleger 1998, 111


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