(96)

Vergütung vom Berufsbetreuern verfassungskonform

BGB §§ 1836, 1835

1. Die Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern, die in der Zeit von 1990 bis 1998 galt, stand im Grundsatz mit Art. 12 1 GG in Einklang.

2. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die Vergütung einer in freier Entschließung übernommenen Betreuung an der Vergütung im Hauptberuf auszurichten.

3. Bei der eigenständigen Festsetzung der Vergütung für entgeltliche Betreuung hatten die Gerichte auch die Umsatzsteuerpflicht eines Anspruchsberechtigten zu berücksichtigen.

BVerfG, Beschluss vom 15. 12. 1999 - 1 BvR 1904/95

FGPrax 2000, 27

zurück