Die Besitzstandsregelung des § 1 III BVormVG ist auch für die Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers für seine Tätigkeit in einer Betreuungssache anzuwenden, die er erst nach dem 1. 1. 1999 übernommen hat.
OLG Hamm , Beschluss vom 30. 9.1999 - 15 W 235/99
FGPrax 2000, 20