(90) Anwendung der Besitzstandsregelung zum BVormVG

BVormVG § 1 III

Die Besitzstandsregelung des § 1 III BVormVG ist auch für die Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers für seine Tätigkeit in einer Betreuungssache anzuwenden, die er erst nach dem 1. 1. 1999 übernommen hat.

OLG Hamm , Beschluss vom 30. 9.1999 - 15 W 235/99

FGPrax 2000, 20

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