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Vergütung des Verfahrenspflegers in einer Unterbringungssache

BVormVG § 1 III

Die Vergütung des gerichtlich bestellten Verfahrenspflegers in einer Unterbringungssache richtet sich unabhängig davon, ob hier - etwa gemäß § 15 PsychKG NW - ein Rechtsanwalt , beizuordnen ist, nur nach § 1 BVormVG, so dass die Bestimmungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte nicht anwendbar sind.

OLG Köln, Beschluss vom 6. 8. 1999 - 2 Wx 27/99

FGPrax 2000, 17

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