(89)
BVormVG § 1 III
Die Vergütung des gerichtlich bestellten Verfahrenspflegers in einer Unterbringungssache richtet sich unabhängig davon, ob hier - etwa gemäß § 15 PsychKG NW - ein Rechtsanwalt , beizuordnen ist, nur nach § 1 BVormVG, so dass die Bestimmungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte nicht anwendbar sind.
OLG Köln, Beschluss vom 6. 8. 1999 - 2 Wx 27/99
FGPrax 2000, 17