(81) zur Bemessung der Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist


BGB § 1836 I

1. Bei der Bemessung der Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist, sind die für die Vergütung eines Berufsbetreuers entwickelten Grundsätze nicht anwendbar.

2. Auch bei einem Nichtberufsbetreuer wird die Vergütung vorrangig durch die Leistungen des Betreuers und nicht durch den Wert des betreuten Vermögens bestimmt. Der Zeitaufwand ist von erheblicher Bedeutung, deshalb in seiner ungefähren Größenordnung festzustellen und gegebenenfalls zu schätzen. Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus.

3. Die für einen Berufsbetreuer der jeweils erforderlichen Qualifikation angemessene Vergütung kann zwar als Vergleichsmaßstab in Betracht kommen, einem Nichtberufsbetreuer aber allenfalls in besonderen Ausnahmefällen zugebilligt werden.

BayObLG , Beschluß v. 16. 3. 1998 - 3Z BR 373/97

BayObLGZ 1998, 65
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