(76) Anspruch eines Miterben auf Einsicht in die Betreuungsakten


FGG § 34

1. Das eigene wirtschaftliche Interesse des mit dem Betreuten in Miterbengemeinschaft Stehenden an den den Nachlaß betreffenden Angaben in den Abrechnungen des Betreuers rechtfertigt eine Akteneinsicht dieses Miterben in die Betreuungsakten. Das Interesse des Betreuers an einem seine Arbeit betreffenden Datenschutz muß demgegenüber zurücktreten.

2. Dem Betreuer steht gegen die die Einsicht in die Betreuungsakten betreffenden Entscheidungen ein eigenes Beschwerderecht zu.

OLG Köln, Beschluß v. 12. 3. 1997 - 16 Wx 68/97

NJW-RR 1998, 438
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