(70) keine weitere Beschwerde des Betreuers gegen seine Entlassung mit seinem Einverständnis


FGG § 20 I

1. Gegen eine Entscheidung, durch die ein Betreuer mit seinem Willen aus dem Amt entlassen worden ist, ist die einfache Beschwerde gegeben.

2. Der Betreuer, der sein Einverständnis mit seiner Entlassung erklärt, ist durch die Entscheidung des Landgerichts, die diese Entlassung ausspricht, materiell nicht beschwert. Seine weitere Beschwerde gegen die Entlassung ist daher unzulässig.

BayObLG, Beschluß v. 8. 10. 1997 - 3Z BR 260/97

FamRZ 1998, 440
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