GG Art. 19 IV; FGG §§
19, 27
Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG 1997, Nr. 50) der Auffassung, daß in Unterbringungssachen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde unzulässig wird, wenn eine Erledigung der Hauptsache eintritt.
OLG Karlsruhe, Beschluß v.
13. 10. 1997 - 11 Wx 62/97
BtPrax 1998, 34
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