(6) Beschwerderecht des nichtehelichen Lebenspartners gegen die Betreuerbestellung

FGG § 69; BGB §§ 1896 ff

Das Beschwerderecht gemäß § 69 g FGG steht auch dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu.

LG Oldenburg , Beschluß vom 5. 6. 1996 - 8 T 617/95

Rpfleger 1997, 21
zurück