FGG §§ 67 I, 69g V
Auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist dem Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn er zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Interessen nicht fähig erscheint.
OLG Frankfurt/Main, Beschluß
v. 18. 3. 1997 - 20 W 342/96
BtPrax 1997, 201
zurück