(51) Auch bei vermögendem Betreuten Mindestvergütung nach § 1836 II BGB


BGB § 1836 II Satz 2 und 3, 1836 I Satz 3

Maßgebend ist auch bei einem vermögenden Betreuten als Mindestbetrag die Vergütung, die nach § 1836 II Satz 2 und 3 BGB festzusetzen wäre. Dieser Betrag darf auch nicht unterschritten werden, indem nach § 1836 I Satz 3 BGB ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens als angemessene Vergütung des Berufsbetreuers festgesetzt wird.

OLG Düsseldorf, Beschluß v. - 24. 6. 1997

FamRZ 1998, 188
BtPrax 1997, 240
zurück