BGB § 1836 II Satz 2 und
3, 1836 I Satz 3
Maßgebend ist auch bei einem vermögenden Betreuten als Mindestbetrag die Vergütung, die nach § 1836 II Satz 2 und 3 BGB festzusetzen wäre. Dieser Betrag darf auch nicht unterschritten werden, indem nach § 1836 I Satz 3 BGB ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens als angemessene Vergütung des Berufsbetreuers festgesetzt wird.
OLG Düsseldorf, Beschluß v. - 24. 6. 1997
FamRZ 1998, 188
BtPrax 1997, 240
zurück