BGB § 1836
1. Aus der Bestellung eines Vereinsbetreuers folgt noch nicht, daß der Einsatz einer besonders qualifizierten Fachkraft notwendig war. Vielmehr muß die im Einzelfall erbrachte Tätikeit näher dargelegt werden, damit das Gericht die Bedeutung der Tätigkeit mit ihrem Grad der Verantwortung und die Notwendigkeit der Tätigkeit beurteilen kann.
2. Die Versorgung der betreuten Person in einem Heim kann eine Erleichterung der Betreuung und daher eine Minderung der Vergütung bedingen.
OLG Oldenburg, Beschluß v.
16. 7. 1997 - 5 w 76/97
FamRZ 1998, 186
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