BGB § 1836 I; ZPO §
287
Für die Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO wird man regelmäßig nicht den Nachweis aller und auch kleinerer Zeiträume verlangen können. Der Tatrichter wird sich vielmehr mit der Aufstellung über den Aufwand und einer Plausibilitätsprüfung begnügen dürfen und müssen.
OLG Schleswig, Beschluß v.
22. 8. 1997 - 2 W 62/97
FamRZ 1998, 185
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