BGB § 1836 II
Ein Berufsbetreuer verliert diese, den Vergütungsanspruch begründende Eigenschaft nicht dadurch, daß die Anzahl der Betreuungen und die damit verbundene Tätigkeit soweit zurückgehen, daß sie für sich betrachtet die Anerkennung als Berufsbetreuer nicht mehr rechtfertigen könnten.
BayObLG, Beschluß v. 30. 7. 1997 - 3Z BR 205/97
BayObLGZ 1997, 243
FamRZ 1998, 187
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