BGB § 1835 IV 1; BSHG §
88 II Nr. 7
Der Betreute ist nicht mittellos, wenn seine Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen anzusehen ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Betreute die Eigentumswohnung nicht selbst bewohnt.
BayObLG, Beschluß v. 19. 2. 1997 - 3Z BR 61/96
BayObLGZ 1997, 82
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