(36) Vergütungshöhe bei Betreuung einer psychisch labilen und besonders schutzbedürftigen Person

BGB § 1836
 

Auch bei Wahrnehmung der Betreueraufgaben gegenüber einer psychisch labilen und besonders schutzbedürftigen Person ist regelmäßig von einem durchschnittlich schwierigen und einen Stundensatz von 62,50 DM rechtfertigenden Fall auszugehen, wenn die besonderen Umstände in erster Linie zu einem hohen Zeitaufwand führen.
 

LG Koblenz, Beschluß vom 27. 11. 1996 - 2 T 756/96

FamRZ 1997, 1351
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