(35)  Abgabe eines Betreuungsverfahrens an das Aufenthaltsgericht

FGG §§ 46 I, 65a I

Es ist regelmäßig angezeigt, daß die Betreuung bei dem Gericht geführt wird, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Brandenburgisches OLG, Beschluß v. 12. 5. 1997 -  9 AR 4/97

FGPrax 1997, 186
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