(30) kein Beschwerderecht des Betreuers gegen die Aufhebung der Betreuung

FGG §§ 20, 69g, 69i

Dem Betreuer steht gegen den Beschluß, durch den die Betreuung aufgehoben wird, weder im eigenen Namen noch " im Interesse des Betreuten" ein Beschwerderecht zu.
 

OLG Köln, Beschluß v. 7. 10. 1996 - 16 Wx 202/96

FamRZ 1997, 1293
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